Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen enthalten allgemein branchenübliche und anerkannte
Regeln und sind für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Star Players Agency (Spec/Ebert Gbr), nachstehend "Agentur" und ihren Auftraggebern nachstehend "Spieler/Trainer/Verein" zu verstehen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht anders vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Agentur und Spieler/Trainer/ Verein, auch wenn
dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Spieler/Trainer/Verein werden nur Bestandteil, wenn dies ausdrücklichvereinbart
wurde.
§1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem
Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zuwahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die
Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus .
§2 Die Agentur arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach
treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Spielers/Trainers/Verein, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und
sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Spielers/Trainers/Verein – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung
Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.
§3 Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu
treffenden Maßnahmen mit dem Spieler/Trainer/Verein abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Verträge zur Bewilligung vorzulegen. Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung
aller Vertragsmaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur
abgewickelt, die im Namen und auf Rechnung des Spielers/Trainers/Verein erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Spieler/Trainer /Verein keinerlei Haftung. Die Agentur tritt
lediglich als Mittler auf.
§4 Wird das Agenturhonorar vom Verein übernohmen, so muß der
Spieler/Trainer/Verein dies der Agentur mitteilen, um eine Doppelvertretung auszuschließen. Das Agenturhonar wird nach FIFA Richtlinienn (siehe Spielervermittlerreglement der FIFA/DFB) mit dem
Spieler/Trainer/Verein vereinbart .
§5 Der Spieler /Trainer/Verein verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über
Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar
sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Spieler/Trainer/Verein verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder
sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
§6 Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftlichen Vertrag
geregelt ist, geschieht diese auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der FIFA /DFB.
Im Agenturhonorar sind die Leistungen für eine Vermittlung eines neuen
Arbeitsvertrages abgegolten. Separat berechnet werden: Ausgehandelte Verträge mit Ausrüstern, Werbepartnern etc., diese sind zwischen Agentur und Spieler/Trainer/Verein frei
aushandelbar.
§7 Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als
angenommen, wenn die Agentur die Übernahme schriftlich bestätigt.
§8 Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel Drittbeauftragten,
die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer eigenen
Leistungen. Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die
Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet.
§12 Die Agentur ist berechtigt, Fotos und Ähnliches Ihrer Auftraggeber als
Eigenwerbung zu benutzen (z.B. Veröffentlichung auf der eigenen Homepage).
§13 Das Agenturhonorar incl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer
ist 14 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. §14 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der
unwirksamen Klausel, tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und
Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur.